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OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 PA 1276/04 |
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OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 2004 - 2 PA 1276/04 (https://dejure.org/2004,19713)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe: Bedeutung des § 115 Abs 3 ZPO bei Massenverfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 166 VwGO; § 115 Abs. 3 ZPO; Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG
Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Berechnung der maßgeblichen Prozesskosten und Bedeutung einer Honorarvereinbarung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Berechnung der maßgeblichen Prozesskosten und Bedeutung einer Honorarvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 10.11.2004 - 8 C 1337/04
- OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 PA 1276/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 861
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 PA 1276/04
Die verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtsgleichheit kann und will daher nur bewirken, dass der Unbemittelte wenigstens einigermaßen in der gleichen Weise Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann, wie dies ein seine Prozessaussichten vernünftig erwägender Bemittelter tun könnte (BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 99/88 -, BVerfGE 81, 347 (357)); mehr fordert auch der Gerechtigkeitsgedanke nicht, bei dem auch die Rücksicht auf en Steuerzahler, der bei einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Prozesskosten des prozessierenden Unbemittelten zu tragen hat, nicht außer Betracht bleiben darf (BVerfG, Beschl. v. 22.1.1959 - 1 BvR 154/55 -, BVerfGE 9, 124 (130)). - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 PA 1276/04
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, eine besondere Form der Sozialhilfe, soll in Ausformung der nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsgleichheit dazu dienen, auch einen unbemittelten Beteiligten in die Lage zu versetzen, seine Interessen in einer dem Gleichheitsgebot entsprechenden Weise im Rechtsstreit geltend zu machen (BVerfG, Beschl. v. 26.4.1988 - 1 BvL 84/86 -, BVerfGE 78, 104 (118) = NJW 1988, 2231 (2132); Philippi, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, RdNR. - BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55
Armenrecht
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 PA 1276/04
Die verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtsgleichheit kann und will daher nur bewirken, dass der Unbemittelte wenigstens einigermaßen in der gleichen Weise Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann, wie dies ein seine Prozessaussichten vernünftig erwägender Bemittelter tun könnte (BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 99/88 -, BVerfGE 81, 347 (357)); mehr fordert auch der Gerechtigkeitsgedanke nicht, bei dem auch die Rücksicht auf en Steuerzahler, der bei einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Prozesskosten des prozessierenden Unbemittelten zu tragen hat, nicht außer Betracht bleiben darf (BVerfG, Beschl. v. 22.1.1959 - 1 BvR 154/55 -, BVerfGE 9, 124 (130)). - BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 191.71
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 PA 1276/04
Wie das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 10. November 2004 zu Recht entschieden hat, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen nach § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO Bezug genommen werden kann, übersteigen die Kosten (Gerichtskosten und Vergütung des von dem Antragsteller beauftragten Rechtsanwalts), die der Antragsteller im Falle des Unterliegens in dem von ihm vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gesetzten einstweiligen Anordnungsverfahren - 8 C 1337/04 - aufzubringen hätte, voraussichtlich nicht den Betrag von vier Monatsraten, die der Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse und insbesondere unter Berücksichtigung des als Vermögenswert vom Verwaltungsgericht zu Recht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.11.1972 - BVerwG VIII C 191.71 -, Buchholz 310 § 166 VwGO u. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Sept. 2003, RdNr. 47 zu § 166) in Ansatz gebrachten Anspruchs des Antragstellers auf Prozesskostenvorschuss gegen seine Mutter bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das hier interessierende verwaltungsgerichtliche Eilverfahren aufzubringen hätte.